Die jährlich geleisteten Einzahlungen in Höhe des gesetzlich festgelegten Maximal- betrags können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Einzahlungsbeträge in die Säule 3a gültig bis 31.12.2011:
– Erwerbstätige mit Pensionskasse max. CHF 6 682
– Erwerbstätige ohne Pensionskasse max. CHF 33 408
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Verheirateter Mann, reformiert, 2 Kinder, unselbstständig erwerbend, Wohngemeinde Aarau
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| Steuerbares Einkommen: | CHF | 80 000 | |
| Die Steuer für dieses Einkommen beträgt: | CHF | 8 505 | |
| Jährliche Säule-3a-Einlage: | CHF | 5 000 | |
| Die Säule-3a-Einlage lässt sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch reduziert sich die Steuerrechnung auf: | CHF | 7 423 | |
| Jährliche Steuerersparnis: | CHF | 1 082 |
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Sie Ihre persönliche Steuersparmöglichkeiten mit der Säule 3a. Dabei wird der aktuelle Steuersatz Ihrer Wohngemeinde berücksichtigt.
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